Steuerberatung | |
Betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung: | |
Unternehmensgründung | 100 € / Anlass |
Gewerbesteuererklärung | 165 € / Jahr |
Umsatz-/Vorsteuererklärung | 130 € / Formular |
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung | 350 € / Jahr |
Einkommensteuererklärung ( einkommenabhängig ) | Einkommen zwischen 30.001-40.000 € = 165 € 80.001-100.000 € = 230 € bis zu 200.000 € = 310 € |
Arbeitnehmerveranlagung | |
für Privatpersonen | 80 € / Jahr |
Transport und persönliche Vertretung | |
für Arbeitsuchende | 100 € / Person |
Verwaltung und Übersetzung | |
Terminvereinbarung, telefonisch Aufdeckung und Lösung von Problemen | 100 € / Fall |
Ausfüllen und Versenden von Dokumenten | 50 € / Fall |
Anmeldungen:
- Meldezettel
- Anmeldebescheinigung (obligatorisch für einen ununterbrochenen Aufenthalt von 4 Monaten)
- Arbeitnehmerveranlagung (Die Arbeitnehmerveranlagung ist zu Beginn eines jeden Jahres ab Ende Februar fällig, die Steuergutschrift kann jedoch für 5 Jahre rückwirkend beantragt werden, auch online.)
- Kündigung (Falls Sie das Arbeitsverhältnis aus irgendeinem Grund beenden möchten. Die Kündigungsfrist für Saisonarbeit beträgt zwei Wochen. )
- Antrag auf Arbeitslosengeld (Wenn Sie in letzten 2 Jahren insgesamt ein Jahr lang beschäftigt waren, kann die Unterstützung beantragt werden, auch online. )
Wohnungsverwaltung:
- Antrag auf Gemeindewohnung (Miete/Mietkauf/Eigentum) – Die Anmeldung für die Benutzung einer staatlich finanziell unterstützen neuen oder gebrauchten Wohnung kann bei der jeweiligen Gemeinde bei Vorhandensein einer einige Jahre laufenden angemeldeten Erwerbstätigkeit erfolgen, in vielen Fällen direkt nach der Anmeldung. Sie können zwischen verschiedenen Besitzoptionen wählen, z. B. Mietwohnungen, Mietwohnungen, die später gekauft werden können oder Eigentümerwohnungen, sie sind jedoch in allen Fällen günstiger als Privatwohnungen. )
- Wohnbeihilfe
- GIS Gebühr (In Österreich muss man Fernseh- und Rundfunkgebühr bezahlen. )
- Dienstleistungsvertrag (z. B. Strom, Fernseher, Internet)
- Wohnbauförderung (Land Salzburg)
Verwaltung in Bezug auf die Kinder, Familienzulagen:
- Karenzmeldung
- Geburtsurkunde
- Meldezettel (obligatorisch auch bei Neugeborenen.)
- Anmeldebescheinigung (Obligatorisch für Kinder ausländischer Staatsbürgerschaft, jedoch kostenlos für in Österreich geborene Kinder.)
- Familienbeihilfe
- Kinderbetreuungsgeld
- Kinderbetreuungsbeihilfe (Sie kann beim Arbeitsamt beantragt werden, deckt die Betreuungskosten des Kindes ab, hängt vom Einkommen ab.)
- Krabbelgruppe / Kindergarten/ Schule Anmeldungen
Verwaltung in Bezug auf Unternehmen und Berufe:
- Anmeldung Gründerservice der Wirtschaftskammer (WKO) / Unternehmensberatung / Jungunternehmerförderungen (Übersetzung, Terminvereinbarung, Verwaltung)
- Antrag auf Anerkennung (bis zu 150 EUR sind kostenlos beglaubigte Übersetzungen erhältlich)
Verwaltung von Pensions- und Privatpensionskassen:
- Pensionsversicherungsanträge
- Vorsorgekassen
- Abfertigungsgeld