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Unterkunft, Verpflegung:


Der größte Vorteil der Arbeit im Gastgewerbe besteht darin, dass die meisten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bei Bedarf kostenlose bzw. kostenpflichtige, in den Arbeitslohn eingebaute, Unterkünfte und Mahlzeiten zur Verfügung stellen. Daher besteht nach Erhalt des Nettolohns keine weitere Zahlungsverpflichtung, sodass maximale Einsparungen möglich sind. Die Unterbringung erfolgt in der Regel in für das Personal gestalteten Hotelzimmern oder bei größeren Einrichtungen in gut ausgestatteten Zimmern von separaten Personalunterkünften in der Nähe des Arbeitsplatzes oder für Familien – soweit möglich –in Apartments.

Bei Restaurants und Gastgewerbeeinrichtungen, die keine Unterkunft anbieten, kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht unterbringen. Es gibt jedoch in selten Fällen Ausnahmen, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern in Personalunterkünften kostenlos oder zu einem angemessenen Preis eine Unterkunft zur Verfügung stellt oder die Mitarbeiter bei der Unterkunftssuche unterstützt. In vielen Fällen werden jedoch von solchen Firmen eher lokale Bewerber erwartet. Mahlzeiten sind während der Arbeitszeit auch hier kostenlos zugänglich. Wenn der Arbeitsuchende später bereits eine Mietwohnung hat, können auch diese Firmen für die Bewerber eine Option bedeuten.


Vertrag, Entlohnung:


In Österreich gibt es einen Kollektivvertrag, der für alle auf dem Arbeitsmarkt gleichermaßen gilt und gleiche Bedingungen für dieselben Positionen und Fachgebiete gewährleistet. Dies bedeutet, dass ein schriftlicher Vertrag nur dann geschlossen wird, wenn die Parteien in irgendeinem Punkt von dem Kollektivvertrag abweichen möchten. Wenn also zu Beginn des Arbeitsverhältnisses kein Vertrag geschlossen wird, werden die Rechte und Pflichten sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers auf der Grundlage des Kollektivvertrags festgelegt, und in ihm ist auch das Gehalt in Abhängigkeit von den geleisteten Arbeitsstunden und der Position festgehalten. Der Betrag des Gehaltes kann sich je nach Qualifikation und Erfahrung erhöhen.

Für eine Arbeitswoche von 40 Arbeitsstunden und 2 Feiertagen kann ein Nettomindestlohn von etwa 1.350 € berechnet werden. In der Hauptsaison muss jedoch häufig mit einer 6-tägigen Arbeitswoche gerechnet werden, deren Entlohnung durch Überstunden oder Überzahlungen ausgeglichen wird. 

In Österreich gibt es auch einen 13. und 14. Monatslohn, der am Ende der Saison oder bei ganzjähriger Beschäftigung am Ende eines jeden Jahres (manchmal in zwei oder vier Raten pro Jahr) zusammen mit dem nicht genommenen Urlaub vor Weihnachten abgerechnet wird, deshalb spricht man in der Umgangssprache auch von „Weihnachtsgeld“. Bei Saisonarbeiten erhält der Arbeitnehmer mit Ablauf des Vertrags den Betrag, der verhältnismäßig zu den geleisteten Arbeitszeiten abgerechnet wird.

Arbeitszeit, Urlaub:


Die Gastronomiebetriebe in Österreich können in Bezug auf die Besonderheiten der Arbeit grundsätzlich in drei verschiedene Gruppen eingeteilt werden: Hotels, Hütten und Restaurants. Der größte Unterschied besteht in der Arbeitszeit.

Hotels, Pensionen und Gasthäuser bieten ihre Unterkünfte normalerweise mit Vollpension, Halbpension (Frühstück und Abendessen) oder nur mit Frühstück an oder bieten ihren Gästen Essen à la carte an. So wird die Arbeitszeit in Früh- und Nachmittags-/Spätschichten eingeteilt, dazwischen nachmittags eine Zimmerstunde. Die Arbeitszeit ist also an die Zeit der Mahlzeiten angepasst, wenn die Gäste tagsüber die Unterkunft verlassen, haben die Mitarbeiter ebenfalls Freizeit. 


Die Hütten befinden sich normalerweise auf einem Berg, sie bieten oft Unterkunftsmöglichkeiten an. Dementsprechend bieten diese Orte Tagesbetreuung an, Mittagessen für die Hotel- und lokalen Gästen, die den ganzen Tag Sport treiben, Ausflüge machen.   In den Hütten dauert die Arbeitszeit daher von morgens bis nachmittags, einschließlich der Vorbereitungsarbeiten der oft hektischen, stark frequentierten Mittagspause. Die Arbeitszeiten hängen in vielen Fällen stark von den Öffnungszeiten der Skilifte ab (normalerweise von 9:00 bis 17:00), diese Gastronomieeinheiten sind ja in meisten Fällen mit anderen Transportmitteln nicht erreichbar. Natürlich gibt es Fälle und Orte, die sich von diesen unterscheiden.


Restaurants, die normalerweise den ganzen Tag geöffnet sind, arbeiten nach einem variablen Zeitplan. Es gibt auch Vormittags- und Nachmittagsschichten. In den meisten Fällen muss man mit einer 5-Tage-Arbeitswoche in Wechselschicht rechnen. Die beiden Feiertage sind jedoch selten an Wochenenden oder folgen aufeinander, da der wöchentliche Zeitplan an den stärkeren Betrieb am Wochenende und den Feiertags- und Urlaubsanspruch anderer Kollegen angepasst wird. Bestenfalls haben dabei alle Mitarbeiter ein Mitspracherecht. Dies gilt normalerweise für alle Arten des Gastgewerbes.


In Bezug auf die Laufzeit des Arbeitsvertrags können wir über ganzjährige bzw. Saisonarbeit sprechen, d. h. über unbefristete und befristete Arbeitsverträge. Saisonarbeiten werden von Arbeitsplätzen angefordert, die aufgrund ihrer Lage und Funktion in Winter oder im Sommer geschlossen sind, z. B. die Hütten von Skigebieten oder die dort auffindbaren kleineren Hotels, da sie aufgrund des geringeren Sommerverkehrs nicht die Anzahl der Gäste erreichen können, die für einen sicheren Gewinn erforderlich sind. Diejenigen, die an solchen Orten arbeiten, werden gezwungen sein, für die nächste Saison neue Arbeit zu suchen, möglicherweise in einer anderen Regionen oder in einem Erholungsgebiet, in denen der Touristenverkehr in der entgegengesetzten Saison stark ist. Es lohnt sich, bereits im Herbst und Frühjahr nach solchen Arbeiten zu suchen, sich für sie zu bewerben. Zwischen den Saisons kann man in der Regel je zwei Monate zu Hause verbringen bzw. kann der für Arbeitslosenunterstützung berechtigte Saisonarbeiter als registrierter Arbeitsloser Leistungen erhalten. (Nach einem Jahr Beschäftigung können sich Personen mit einer in Österreich registrierten Adresse hier anmelden. Wer zwischen den Saisons keine Unterkunft hat, kann Arbeitslosengeld auch in Ungarn beanspruchen. Nach Einreichen eines EU-Standardformulars werden auch die ausländische Arbeitszeiten in das Arbeitsverhältnis einbezogen und dies zählt viel bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes in Ungarn).

Bei einer ganzjährigen Beschäftigung stehen den Berufsanfängern – ähnlich wie in Ungarn – 25 Urlaubstage, je nach Vertrag wöchentlich 2 (im Falle einer 5-Tage-Arbeitswoche) oder 1 (im Falle einer 6-Tage-Arbeitswoche) Feiertag(e) zu. Abhängig von der Arbeitsmenge werden die nicht genommenen Urlaubstage und Feiertage bei einer ganzjährigen Beschäftigung in einem Betrag am Jahresende (oder in zwei oder vier Raten pro Jahr) ausgezahlt, bei Saisonarbeit wird dieser Betrag, der verhältnismäßig zu den geleisteten Arbeitszeiten berechnet wird, am Ende des Vertrags ausgezahlt, oder der Arbeitnehmer bleibt mit den verbleibenden Tagen angemeldet, sodass er sich erst zu einem verspäteten Zeitpunkt beim Arbeitsamt anmelden kann, bzw. ein Anrecht auf Arbeitslosengeld hat, sowie ein neues Arbeitsverhältnis beginnen kann.
Bei ganzjähriger Beschäftigung gibt es manchmal auch Pausen, wenn die gesamte Einrichtung für einen kürzeren oder für einen längeren Zeitraum geschlossen ist. In diesem Fall versuchen die Arbeitgeber, den Urlaub der Mitarbeiter gezielt für diesen Zeitraum zu gewähren oder in diesen Zeitraum einzubeziehen.

Es gibt Gastronomiebetriebe, in denen in der Vor- und Nachsaison je nach Verkehr wöchentlich ein oder zwei Ruhetage gewährleistet werden. An diesen Tagen ist der Betrieb geschlossen, deswegen haben die Mitarbeiter an diesen Tagen immer einen Feiertag. Dies ist bei Betrieben mit wenig Personal typisch.

Die Überstunden können die Arbeitnehmer in einem nicht so beschäftigtem Zeitraum abbauen, wenn dies nicht möglich ist, werden die Überstunden zusammen mit dem nächsten Monatslohn, jedoch spätestens zum Jahresende oder zum Ende der Saison ausgezahlt.


Versicherungen:


In Österreich gibt es ein bereits gut funktionierendes Versicherungs- und Steuersystem. Alles ist mit einer Versicherungsnummer verknüpft. Alle staatlichen Dienstleistungen und Leistungen können damit in Anspruch genommen werden. Das, was in unserem Fall wichtig ist, ist die GKK (Gebietskrankenkasse), die infolge der monatlich zu zahlenden Gebühren die Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit bezahlt und versorgt. Das österreichische Finanzamt registriert den Steuerprozess ebenfalls unter dieser Identifikationsnummer.

Der Arbeitgeber fordert die Krankenversicherungskarte (E-Card) des Arbeitnehmers gleichzeitig und automatisch mit der Anmeldung des Arbeitnehmers an, die innerhalb von etwa 2 bis 4 Wochen an den Arbeitsplatz oder an die registrierte Adresse des Arbeitnehmers gesendet wird. Nach Eingang kann man mit dieser Karte und ihrer Versicherungsnummer alle Arten der Gesundheitsfürsorge und staatlich unterstützter Versorgung und Dienstleistung in Anspruch nehmen.

Seit 2003 müssen Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer jeden Monat einen Beitrag zur Vorsorgekasse leisten, der von der Arbeitszeit, der Vertragsart und dem Einkommen abhängt. Es handelt sich um einen Betrag von ca. 300-400 Euro pro Jahr. Diesen gesammelten Betrag kann man bei Langzeitkrankheit oder Arbeitslosigkeit beanspruchen, falls der Arbeitsvertrag einvernehmlich gekündigt oder mit Kündigung vom Arbeitgeber beendet wird (Abfertigungsgeld). Andernfalls wird dieser Betrag gleichzeitig mit der Auszahlung der Pension gewährleistet. Es gibt mehrere Sparkassen, unter denen der Arbeitgeber wählen kann. Der jeweilige Versicherer sendet dem Arbeitnehmer zu Beginn eines jeden Jahres eine schriftliche Anfrage und Abrechnungsinformationen.

Dieses Versicherungssystem unterscheidet nicht zwischen Versicherten, die in Österreich ihren ständigen Wohnsitz haben und Versicherten, die saisonal in Österreich beschäftigt sind. Solange man hier versichert ist, hat man die gleichen Rechte und Pflichten wie die Einwohner.